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1. Geltungsbereich
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich und sind
Grundlage für diesen Vertrag sowie alle Folgeverträge zwischen uns und
dem Besteller. Von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende
Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit.
2. Vertragsschluss, Lieferung
2.1 Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot
nach unserer Wahl innerhalb von vier Wochen durch Zusendung einer
Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass wir dem Besteller
innerhalb dieser Frist die bestellten Liefergegenstände zusenden.
2.2 Teillieferungen sowie Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % sind
zulässig.
2.2 Die Frist für Lieferungen und Leistungen richtet sich nach der
schriftlichen Vereinbarung.
Die Einhaltung einer Frist setzt voraus, den rechtzeitigen Eingang
sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen und der erforderlichen
Genehmigungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt,
so wird die Frist angemessen verlängert.
Eine Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der
Liefergegenstand das Werk verlassen hat.
2.3 Bei Bestellungen unter Euro 300,-- wird eine Bearbeitungs-gebühr von Euro 6,50 erhoben.
3. Preise
3.1 Es gelten unsere Listenpreise ab Werk. Zu den Preisen kommt die
Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
3.2 Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen
aufzurechnen, steht dem Besteller nur insoweit zu, als seine
Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
3.3 Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer Lieferzeit
von mehr als vier Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen
Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen oder
Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 %
des vereinbarten Preises, so hat der Besteller ein Kündigungsrecht.
4. Versand, Gefahrübergang
Die Art des Versandes und die Wahl des Transportmittels bleiben uns
überlassen. Transportkosten, bei Spezialverpackungen auch die
Verpackungskosten, trägt der Besteller. Die Gefahr geht mit Übergabe der
Erzeugnisse an den Spediteur oder sonstigen Transportbeauftragten über.
5. Gewährleistung
Für Sachmängel leisten wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche –
vorbehaltlich Ziffer 6 – Gewähr wie folgt:
5.1 Wir werden die Liefergegenstände, die zum Zeitpunkt des
Gefahrübergangs Fehler aufweisen, nach unserer Wahl kostenlos instand
setzen oder durch einwandfreie Liefergegenstände ersetzen.
5.2 Der Besteller wird uns festgestellte Fehler unverzüglich nach
Feststellung anzeigen.
5.3 Der Besteller hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht
zum Rücktritt vom Vertrag, wenn wir – unter Berücksichtigung der
gesetzlichen Ausnahmefälle – eine uns gesetzte angemessene Frist für die
Nachbesserung oder Ersatzlieferung wegen eines Sachmangels fruchtlos
verstreichen lassen. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem
Besteller lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragspreises zu. Das
Recht auf Minderung des Vertragspreises bleibt ansonsten ausgeschlossen.
6. Haftung
Für Schäden, die nicht an den Liefergegenständen selbst entstanden sind,
haften wir – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur bei Vorsatz, bei
grober Fahrlässigkeit der Organe oder leitender Angestellter, bei
schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, bei Mängeln, die
wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben
und bei Mängeln der Liefergegenstände, soweit nach dem
Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten
Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit nicht
leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem
Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise
vorhersehbaren Schaden.
Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Die Erzeugnisse bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher
uns gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehender
Ansprüche. Vorher ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung
untersagt und Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen
Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer
von seinen Kunden Bezahlung erhält. Soweit der Wert aller
Sicherungsrechte, die uns nach Satz 1 zustehen, die Höhe aller
gesicherten Ansprüche um mehr als 25 % übersteigt, werden wir auf Wunsch
des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.
7.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei
Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach
Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Die
Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung des
Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Der
Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt uns vom Vertrag
zurückzutreten und die sofortige Rückgabe des Liefergegenstandes zu
verlangen.
8. Verjährung
Alle Ansprüche des Bestellers – aus welchen Rechtsgründen auch immer –
verjähren in 12 Monaten. Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten
sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die
gesetzlichen Fristen.
9. Ausfuhrbeschränkungen
Der Besteller wird darauf hingewiesen, dass die Ausfuhr der von uns
gelieferten Gegenstände, Teile und Komponenten - z.B. aufgrund ihrer Art
oder ihres Verwendungszweckes - der Genehmigungspflicht unterliegen
können.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
10.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Stuttgart. Wir sind jedoch
berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben.
10.2 Es gilt deutsches Recht.
Hinweis: Daten unserer Kunden werden von uns EDV-mäßig gespeichert und
verarbeitet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Beziehungen
erforderlich ist.
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