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Allgemeine Geschäftsbedingungen der KEMMER PRÄZISION GmbH



 


1. Geltungsbereich
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich und sind Grundlage für diesen Vertrag sowie alle Folgeverträge zwischen uns und dem Besteller. Von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit.


2. Vertragsschluss, Lieferung
2.1 Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot nach unserer Wahl innerhalb von vier Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass wir dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellten Liefergegenstände zusenden.
2.2 Teillieferungen sowie Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % sind zulässig.
2.2 Die Frist für Lieferungen und Leistungen richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung.
Die Einhaltung einer Frist setzt voraus, den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen und der erforderlichen Genehmigungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so wird die Frist angemessen verlängert.
Eine Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat.
2.3 Bei Bestellungen unter Euro 300,-- wird eine Bearbeitungs-gebühr von Euro 6,50 erhoben.

3. Preise
3.1 Es gelten unsere Listenpreise ab Werk. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
3.2 Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Besteller nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
3.3 Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer Lieferzeit von mehr als vier Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, so hat der Besteller ein Kündigungsrecht.

4. Versand, Gefahrübergang
Die Art des Versandes und die Wahl des Transportmittels bleiben uns überlassen. Transportkosten, bei Spezialverpackungen auch die Verpackungskosten, trägt der Besteller. Die Gefahr geht mit Übergabe der Erzeugnisse an den Spediteur oder sonstigen Transportbeauftragten über.

5. Gewährleistung
Für Sachmängel leisten wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche – vorbehaltlich Ziffer 6 – Gewähr wie folgt:
5.1 Wir werden die Liefergegenstände, die zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs Fehler aufweisen, nach unserer Wahl kostenlos instand setzen oder durch einwandfreie Liefergegenstände ersetzen.
5.2 Der Besteller wird uns festgestellte Fehler unverzüglich nach Feststellung anzeigen.
5.3 Der Besteller hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn wir – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine uns gesetzte angemessene Frist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung wegen eines Sachmangels fruchtlos verstreichen lassen. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Besteller lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragspreises zu. Das Recht auf Minderung des Vertragspreises bleibt ansonsten ausgeschlossen.

6. Haftung
Für Schäden, die nicht an den Liefergegenständen selbst entstanden sind, haften wir – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit der Organe oder leitender Angestellter, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben und bei Mängeln der Liefergegenstände, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Die Erzeugnisse bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehender Ansprüche. Vorher ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinen Kunden Bezahlung erhält. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach Satz 1 zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 25 % übersteigt, werden wir auf Wunsch des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.
7.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt uns vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe des Liefergegenstandes zu verlangen.

8. Verjährung
Alle Ansprüche des Bestellers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten. Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen.

9. Ausfuhrbeschränkungen
Der Besteller wird darauf hingewiesen, dass die Ausfuhr der von uns gelieferten Gegenstände, Teile und Komponenten - z.B. aufgrund ihrer Art oder ihres Verwendungszweckes - der Genehmigungspflicht unterliegen können.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
10.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Stuttgart. Wir sind jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben.
10.2 Es gilt deutsches Recht.



Hinweis: Daten unserer Kunden werden von uns EDV-mäßig gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Beziehungen erforderlich ist.